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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Toolineo GmbH & Co. KG ist bemüht, ihren Online-Shop unter toolineo.shop im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrunde liegenden europäischen Anforderungen (Europäischer Rechtsakt über die Barrierefreiheit, Richtlinie (EU) 2019/882) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BFSG gilt für elektronische Handelsdienste seit dem 28. Juni 2025.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unseres Online-Shops zu verbessern, und orientieren uns dabei an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.

Der Online-Shop unterstützt unter anderem folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können derzeit noch folgende Barrieren bestehen:

Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen zu beseitigen.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf dieser Website Barrieren feststellen oder Informationen in barrierefreiem Format benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:

Toolineo GmbH & Co. KG
EDE Platz 1
42389 Wuppertal
Deutschland

Telefon: 0202/7169 906030
E-Mail: kundenservice@toolineo.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb angemessener Frist zu beantworten.

Marktüberwachung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, und wir auf Ihre Anfrage nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) bzw. die für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Stelle beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Informationen zum Durchsetzungsverfahren erhalten Sie über die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2025 erstellt und zuletzt im Oktober 2025 überprüft.

Stand: Oktober 2025