Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Toolineo GmbH & Co. KG ist bemüht, ihren Online-Shop unter toolineo.shop im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrunde liegenden europäischen Anforderungen (Europäischer Rechtsakt über die Barrierefreiheit, Richtlinie (EU) 2019/882) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BFSG gilt für elektronische Handelsdienste seit dem 28. Juni 2025.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unseres Online-Shops zu verbessern, und orientieren uns dabei an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Der Online-Shop unterstützt unter anderem folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
- klare und konsistente Seitenstruktur mit Überschriftenhierarchie,
- ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund,
- Bedienbarkeit der zentralen Funktionen per Tastatur,
- Alternative Texte für wesentliche Produkt- und Informationsbilder,
- skalierbare Schriftgrößen ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität.
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können derzeit noch folgende Barrieren bestehen:
- Einzelne Bilder und Produktmedien verfügen noch nicht vollständig über Alternativtexte.
- Bestimmte interaktive Elemente (z. B. Filter- und Auswahlfunktionen) sind möglicherweise nicht in vollem Umfang mit Hilfstechnologien wie Screenreadern nutzbar.
- PDF-Dokumente und eingebettete Inhalte Dritter sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf dieser Website Barrieren feststellen oder Informationen in barrierefreiem Format benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:
Toolineo GmbH & Co. KG
EDE Platz 1
42389 Wuppertal
Deutschland
Telefon: 0202/7169 906030
E-Mail: kundenservice@toolineo.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb angemessener Frist zu beantworten.
Marktüberwachung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, und wir auf Ihre Anfrage nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) bzw. die für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Stelle beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Informationen zum Durchsetzungsverfahren erhalten Sie über die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2025 erstellt und zuletzt im Oktober 2025 überprüft.
Stand: Oktober 2025